Apropos......wer ist denn diese "e-recht24"-Seite......welche fachliche Reputation hat sie
eigentlich ?
Möchtegern-Juristen ....ich weiss gar nicht ob es Juristen sind.....habe ich schon
reihenweise widerlegt !
31.12.2019 20:31
Das muss letztlich jeder für sich entscheiden. Bei Gutgläubigkeit gilt das Gleiche wie bei Unwissenheit. Es schützt nicht vor Strafe. Solche Angriffspunkte sind für Denunzianten, Neider und Hater immer ein gefundenes Fressen. Vielleicht passiert ja auch nichts dergleichen. Ich wollte nur mal ganz unverbindlich auf die tatsächliche Rechtslage hinweisen. Das habe ich hiermit getan.
Bei etwaigen Ansprüchen an mich......sollen die sich erstmal an die Free
Download-Seite der Chinesen wenden.
Bei mir liegt Gutgläubigkeit vor......was dann villt. eine Änderung der Scheibe
nach sich ziehen würde......aber keine AbmahnGebühr erforderlich macht.
Daniel schrieb .....den kennst du ja.....dass die SchöpfungsHöhe nicht ausreichen würde......bei
solchen Bildchen wie zb. unserer TestZielscheibe......
31.12.2019 20:21
Als "gebranntes Kind" zitiere ich mal von vorher verlinkter Website "e-recht24" die zutreffende Passage:
2. Was ist mit Webseiten und Bilddatenbanken, die Bilder für Blogs und Webseiten kostenlos oder lizenzfrei (royalty free) anbieten? Das gilt auch für Bilder von Webseiten, die Bilder für Blogs kostenlos oder lizenzfrei anbieten wie etwa wie etwa shutterstock oder oder istockphoto. Kostenlos oder lizenzfrei heisst nicht, dass Sie diese Bilder einfach übernehmen und veröffentlichen können. Sie müssen auch hier einen Nutzungsvertrag über die Bilder schließen.
31.12.2019 20:12
Die Chinesen nehmen es mit den Rechten anderer ja bekanntlich überaus locker. Es gilt aber:
31.12.2019 20:32
Apropos......wer ist denn diese "e-recht24"-Seite......welche fachliche Reputation hat sie
eigentlich ?
Möchtegern-Juristen ....ich weiss gar nicht ob es Juristen sind.....habe ich schon
reihenweise widerlegt !
Das muss letztlich jeder für sich entscheiden. Bei Gutgläubigkeit gilt das Gleiche wie bei Unwissenheit. Es schützt nicht vor Strafe.
Solche Angriffspunkte sind für Denunzianten, Neider und Hater immer ein gefundenes Fressen.
Vielleicht passiert ja auch nichts dergleichen. Ich wollte nur mal ganz unverbindlich auf die tatsächliche Rechtslage hinweisen.
Das habe ich hiermit getan.
31.12.2019 20:22
Bei etwaigen Ansprüchen an mich......sollen die sich erstmal an die Free
Download-Seite der Chinesen wenden.
Bei mir liegt Gutgläubigkeit vor......was dann villt. eine Änderung der Scheibe
nach sich ziehen würde......aber keine AbmahnGebühr erforderlich macht.
Daniel schrieb .....den kennst du ja.....dass die SchöpfungsHöhe nicht ausreichen würde......bei
solchen Bildchen wie zb. unserer TestZielscheibe......
Als "gebranntes Kind" zitiere ich mal von vorher verlinkter Website "e-recht24" die zutreffende Passage:
2. Was ist mit Webseiten und Bilddatenbanken, die Bilder für Blogs und Webseiten kostenlos oder lizenzfrei (royalty free) anbieten?
Das gilt auch für Bilder von Webseiten, die Bilder für Blogs kostenlos oder lizenzfrei anbieten wie etwa wie etwa shutterstock oder oder istockphoto. Kostenlos oder lizenzfrei heisst nicht, dass Sie diese Bilder einfach übernehmen und veröffentlichen können. Sie müssen auch hier einen Nutzungsvertrag über die Bilder schließen.
Die Chinesen nehmen es mit den Rechten anderer ja bekanntlich überaus locker.
Es gilt aber:
https://www.e-recht24.de/artikel/blog-fo...ihrem-blog.html